Technische und organisatorische Maßnahmen

SuperSocial · Nulegal GmbH · Version 1.2 · Stand: 2. August 2026

Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag, Anhang II (Art. 28 Abs. 3 lit. c i.V.m. Art. 32 DSGVO). Verantwortlich: Bork Morfaw, Geschäftsführer.

Diese Anlage beschreibt die Maßnahmen, die für die Dauer des Vertrags gelten. Sie ist bewusst knapp gehalten: jede Zusage ist eine Pflicht, und eine Anlage, die mehr aufzählt, als der Betrieb dauerhaft trägt, nützt dem Verantwortlichen nichts.

Wo eine Eigenschaft der Leistung eine Einschränkung mit sich bringt, steht sie hier ausdrücklich — insbesondere unter 2.3. Der Verantwortliche entscheidet auf dieser Grundlage, welche Konten er verbindet.

1. Vertraulichkeit

1.1 Physische Sicherheit und Zutrittskontrolle

Nulegal betreibt keine eigenen Server und keine eigenen Rechenzentren. Sämtliche Produktivsysteme laufen bei Google Cloud in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main). Für die physische Sicherheit der Rechenzentren gelten die Maßnahmen und Zertifizierungen des Cloud-Anbieters (unter anderem ISO/IEC 27001, SOC 2).

Büroräume sind abschließbar; der Zutritt ist auf Beschäftigte und angemeldete Besucher beschränkt. Beim Ausscheiden von Beschäftigten werden ausgehändigte Schlüssel und Zugangsmedien zurückgegeben und alle Cloud- und SaaS-Zugänge zeitnah entzogen.

1.2 Zugangskontrolle (Systemzugang)

1.3 Zugriffskontrolle (Berechtigungen)

1.4 Trennungskontrolle

Produktiv- und Testumgebung sind in getrennten Cloud-Projekten mit getrennten Zugangsdaten betrieben. Die Daten verschiedener Kunden werden in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert und logisch anhand der Nutzerkennung getrennt.

2. Integrität

2.1 Weitergabe- und Übermittlungskontrolle

2.2 Eingabe- und Änderungsprotokollierung

2.3 Verschlüsselung

Nicht verschlüsselt sind Nachrichtentext, Betreff und Absendername. Das ist keine Auslassung, sondern eine Folge der Leistung: die Volltextsuche über das gesamte Nachrichtenarchiv ist eine Hauptfunktion, und der Suchindex muss diese Felder in lesbarer Form enthalten. Der Suchindex ist damit selbst ein Bestand von Nachrichteninhalten und wird hier als solcher ausgewiesen.

Wer Lesezugriff auf die Datenbank erlangt, kann Nachrichtentexte im Klartext lesen. Dieser Umstand ist in der Datenschutzerklärung offengelegt. Der Verantwortliche berücksichtigt ihn bei der Entscheidung, welche Konten er verbindet.

Die Verschlüsselung wirkt damit gegen die Weitergabe einer Datenbankkopie oder einer Sicherung, nicht gegen einen Angreifer, der die laufende Anwendung übernimmt.

Der Schlüssel wird in einem verwalteten Schlüsselspeicher des Cloud-Anbieters gehalten und der Anwendung beim Start bereitgestellt. Er liegt nicht auf demselben Datenträger wie die Datenbank oder die Sicherungen. Beim Wechsel eines Schlüssels bleiben zurückgezogene Schlüssel für die Entschlüsselung verfügbar, damit bestehende Datensätze lesbar bleiben.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

5. Auftragskontrolle

6. Löschung

Löscht ein Nutzer sein Konto, werden Nachrichten, Konversationen, Kontaktdaten der Kommunikationspartner, Entwürfe, geplante Nachrichten, Anhänge, Zugriffstoken, Anmeldelinks und Kontoverbindungen aus der Datenbank entfernt und die Verbindung beim Unterauftragsverarbeiter aufgehoben. Rechnungs- und Buchungsdaten bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten hiervon ausgenommen.

Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Verantwortlichen auf Anforderung, spätestens jedoch innerhalb von 90 Tagen, gelöscht. Sicherungskopien werden im Rahmen ihres Aufbewahrungszeitraums überschrieben.

Die Löschung durch den Nutzer selbst wirkt sofort und vollständig. Sie ist nicht an eine Anfrage beim Anbieter gebunden und wird nicht verzögert.

Aufbewahrung von Nachrichteninhalten. Für Nachrichten bestehender Konten besteht bewusst keine Verfallsfrist. Die durchsuchbare Vollständigkeit des Archivs ist der Zweck der Leistung; eine gleitende Löschfrist würde sie aufheben. Diese Entscheidung ist in der Datenschutzerklärung offengelegt und in der Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet. Sie erhöht die Anforderungen an alle übrigen Maßnahmen dieser Anlage, statt sie zu ersetzen.

Das Trennen eines einzelnen verbundenen Kontos löscht dessen Daten. Entfernt werden die Nachrichten und Konversationen dieses Kontos, die Kontaktdatensätze der darüber erreichten Kommunikationspartner, zugehörige Entwürfe und geplante Nachrichten, die dazu auf der Festplatte liegenden Anhänge sowie die Nutzungszahlen; die Verbindung beim Unterauftragsverarbeiter wird aufgehoben.

Verringerung des gespeicherten Bestands. Die Anwendung speicherte jede Nachricht zusätzlich in ihrer unveränderten Rohfassung. Diese Zweitfassung wurde entfernt; auf dem Produktivbestand gemessen sank die Datenbank dadurch von rund 397 MB auf rund 102 MB, ohne Verlust an Nachrichtenverlauf. Damit besteht von jeder Nachricht nur noch eine Kopie (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).


Bei jeder Änderung dieser Maßnahmen werden Datum und Version aktualisiert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gibt die Version an, die er einbezieht.